- +++ 22.02.2020: Die HSG Exten-Rinteln App ist fertig. Ab sofort im Google play store und im App store verfügbar. Holt sie Euch und ihr seid immer auf dem laufenden +++
- +++ 02.07.2021: Unsere aktuellen Trainingszeiten findet ihr unter Trainingszeiten :) +++
- +++ 02.07.2021: Wir suchen Dich! Ob als Sportler, passives Mitglied, Schiedsrichter, Trainer oder Ehrenamtlicher Mithelfer. Du fühlst dich angesprochen, dann meld dich gerne bei uns. Jugendwart Steffi freut sich +++
- +++ 25.05.2022: Am 10. Juni 2022 um 19 Uhr findet die Jahreshauptversammlung der TSV "Eintracht" Exten e.V. im Dorfgemeinschaftshaus Exten statt. Um zahlreiches erscheinen wird gebeten. +++
- +++ 22.02.2020: Die HSG Exten-Rinteln App ist fertig. Ab sofort im Google play store und im App store verfügbar. Holt sie Euch und ihr seid immer auf dem laufenden +++
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- +++ 25.05.2022: Am 10. Juni 2022 um 19 Uhr findet die Jahreshauptversammlung der TSV "Eintracht" Exten e.V. im Dorfgemeinschaftshaus Exten statt. Um zahlreiches erscheinen wird gebeten. +++
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// News Corona Verordnung 24.11.2021
24 Nov
News Corona Verordnung 24.11.2021
Ab heute gilt eine neue Corona-Verordnung
weitere Infos findet ihr auch dazu :
Die neue Corona-Verordnung sieht folgende Verschärfungen vor:
Anpassung des Warnstufenkonzepts nach Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz auf die Schwellenwerte 3, 6 und 9.
Schon vor der Warnstufe 1 (also vor einem Überschreiten des Hospitalisierungswertes 3) dürfen an Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen in Innenräumen nur noch geimpfte, getestete oder genesene Menschen teilnehmen (3G) sobald die 7-Tage-Neuinfektionsinzidenz bei mehr als 35 liegt. Das gilt dann im Innenbereich auch für alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, für Weihnachtsmärkte (dort auch draußen), Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und für körpernahe Dienstleistungen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen mit mehr als 1.000 Personen greift bereits in dieser frühen Stufe die Beschränkung auf geimpfte und genesene Personen (2G). Alle noch bestehenden Privilegierungen für Jugendliche werden zum 1. Januar 2022 fallen.
Warnstufe 1
Warnstufe 1: Ausweitung der bisher geltenden 2G-Regel (geimpft oder genesen) in Innenräumen auf alle Veranstaltungen, auf Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, auf Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und Körpernahe Dienstleistungen. Weihnachtsmärkte: Bei Warnstufe 1 gilt 2G (geimpft oder genesen) drinnen und draußen. Ebenfalls gilt unabhängig von der Warnstufe eine durchgängige Maskenpflicht – drinnen wie draußen. Die Maske darf nur kurz abgenommen oder angehoben werden, wenn gegessen oder getrunken wird.Messen: Hier gilt 3G. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test.Kontaktbeschränkungen: Bis zu 25 Personen ohne 2G in Innenbereichen bzw. ohne 3G unter freiem Himmel.Bei mehr als 25 Personen gilt In Innenbereichen 2G und draußen 3G mit POC-Test.Warnstufe 2Ab
Warnstufe 2 gilt 2G-Plus. Das bedeutet, dass zusätzlich zu einem Impf- oder Genesenennachweis ein aktueller negativer Testnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt in Warnstufe 2 für alle Veranstaltungen im Innenbereich (draußen gilt 2G) und generell für Weihnachtsmärkte.2G-Plus gilt auch für die Innenbereiche von Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen, Discotheken, Gastronomie, Beherbergung und auf alle Körpernahen Dienstleistungen.Draußen gilt in Warnstufe 2 die Beschränkung auf 2G.Messen bleiben bei 3G. Am ersten Messetag muss jedoch ein negativer PCR-Test vorgelegt werden – an jedem weiteren Tag ein POC-Test.Verschärfte Maskenpflicht: In Innenbereichen nur noch FFP2-Masken.Kontaktbeschränkungen: Bis zu 15 Personen ohne 2G-Plus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel. Bei mehr als 15 Personen gilt In Innenbereichen 2G-Plus und draußen 2G.
Warnstufe 3Kontaktbeschränkungen: Bis zu 10 Personen ohne 2G-Plus in Innenbereichen bzw. 2G unter freiem Himmel zusammenkommen dürfen.Bei mehr als 10 Personen gilt In Innenbereichen 2G-Plus und draußen 2G.Weitere Verschärfungen für Warnstufe 3 werden noch ausgearbeitet.
In sämtlichen Warnstufen gilt:
Die Privilegierungen bei 2G (kein Abstand, keine Maske) werden zurückgenommen. Es gibt zukünftig keinen Bestandsschutz mehr für bereits genehmigte Veranstaltungen. Alle Veranstalterinnen und Veranstalter sollen die neuen, strengeren Regeln einhalten.